Das Sakrament der Firmung ist die Vollendung der dreistufigen Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft der Kirche: Taufe, Erstkommunion und Firmung, die durch den Bischof (oder dessen Helfer der Weihbischof) erfolgen muss. Der Bischof bestätigt die Aufnahme in die Gemeinde.
Eine Zeit der Vorbereitung ist Voraussetzung dafür.
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