Prävention

Ein Überblick

AUGEN AUF! HINSEHEN UND SCHÜTZEN!

Unter diese Überschrift stellt das Bistum Münster seit 2011 seinen Einsatz und die Maßnahmen zum
Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Menschen vor sexualisierter Gewalt.

Bereits das verstärkte Hinsehen, also das Nicht-Weg-Schauen, kann einen aktiven Schutz darstellen.

Die "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen", kurz "Präventionsordnung", für den NRW-Teil des Bistums Münster bündelt diese Maßnahmen und bildet die Grundlage der Präventionsarbeit.

Unser Institutioneller Schutzprozess (Schutzkonzept) greift die Inhalte dieser Präventionsordnung auf, bietet Transparenz und ist auf einer Grundhaltung von Achtsamkeit und wertschätzendem Verhalten begründet.

Als Gemeinde sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für schutzbedürftige Menschen jeden Alters (z.B. Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete, Menschen mit Demenzerkrankungen und anderen Einschränkungen des Alters).

Wir sprechen Sie als Mitchristen und Engagierte im Kontakt Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Menschen an, damit auch Sie unseren Einsatz gegen sexualisierte Gewalt aktiv unterstützen.

Downloadbereich:

ISP - Institutioneller Schutzprozess

Präventionsordnung des Bistums Münster

Aufgaben Präventionsfachkraft

Dokumentationsbogen (bei Verdacht)

Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Verhaltenskodex der Gemeinde

Dokumentationszettel für erweiterte Führungszeugnisse

Fragen: Prävention

In diesem Dokument wird das ISK (Institutionelles Schutzkonzept) als ISP (=Institutioneller Schutzprozess/ Prof. Jörg M. Fegert) bezeichnet. Damit soll verdeutlicht werden, dass unser ISK nicht für die Ablage gedacht ist. Es soll dynamisch weiterleben, regelmäßig auf seine Akzeptanz überprüft und nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht werden. Diese Dynamik bildete sich besser in einem Prozess als in einem „Konzept“ ab.

In unserem Institutionellen Schutzprozess (ISP) werden die bereits vorhandenen Strukturen, Konzepte und Regelungen mit Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzenden Verhaltens verbunden. Dadurch soll auf konzeptioneller, struktureller, kultureller und personeller Ebene ein höchstmögliches Maß an Transparenz für die gesamte Pfarrei etabliert werden. Ausgehend von einer Grundhaltung der Wertschätzung, des Respekts und der Offenheit verdeutlicht unsere Gemeinde, sich bestmöglich gegen sexualisierte Gewalt einzusetzen und Handlungssicherheit sowie das Wissen um den Zugang zu qualifizierten Hilfen zu verbessern.

Unser ISP bündelt unterschiedliche Maßnahmen und Bausteine zur Prävention sexualisierter Gewalt wie z.B. Schulungen, das Einsehen eines Führungszeugnisses, einen Verhaltenskodex, Beschwerdewege, Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die persönliche Eignung Mitarbeitender sowie ein gutes Qualitätsmanagement.

Ziel unseres Verhaltenskodex ist es, dass sich Haupt- und Ehrenamtliche gegenüber Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt positionieren können. Dies bietet Orientierung und Handlungssicherheit im Alltag.
Mit unserem Verhaltenskodex möchten wir in der Gemeinde ein klares Zeichen an potenzielle Täter*innen setzen und die eigene Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber dem Thema herausstellen.

Unser allgemeiner Verhaltenskodex ist bindend ist für alle Mitarbeitenden. Darüber hinaus haben sowohl gemeindeinternen Jugendgruppen/Leiterrunden sowie die verbandlich organisierte Leiterrunden einen Verhaltenskodex, der insbesondere auch das Verhalten in Ferienfreizeiten beinhaltet.


Alle Mitarbeitenden der Pfarrgemeinde, die nach Art, Intensität und Dauer im nahen Kontakt mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen stehen, werden von der Gemeinde (aktuell von der Präventionsfachkraft) aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Mit diesem Instrument soll bestmöglich verhindert werden, dass verurteilte Täter*innen (durch z.B. einen Einrichtungswechsel) Zugang zu Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen finden.
Die Forderung nach einem eFZ kann abschreckende Signalwirkung auf potenzielle Täter*innen haben.

Das Verfahren zur Beantragung ist im Downloadbereich am Ende dieser Seite zu finden.
Ziel der Schulungen ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, zu sensibilisieren und Handlungssicherheit zu geben.

Es wird unterschieden zwischen Basisschulungen (3 Stunden), Basisplusschulungen (6 Stunden) und Intensivschulungen (12 Stunden). Fragen/t Sie gerne bei der zuständigen Präventionsfachkraft nach, welche Schulung für Sie/Dich in Frage kommt.
Alle fünf Jahre findet eine Vertiefung oder Auffrischung der Schulung statt.

Eine Übersicht über die angebotenen Schulungen findet sich hier:
https://www.praevention-im-bistum-muenster.de/schulungen?tx_dvevents_dvevents%5B%40widget_0%5D%5BcurrentPage%5D=1&cHash=dd6fe30320b8aa64945ab508a8c48368
Wir möchten Menschen in unserer Gemeinde dazu ermutigen, sich zu Wort zu melden, wenn sie von Grenzverletzungen, Übergriffen bzw. psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind oder davon erfahren.
Unser Handlungsleitfaden sowie Adressen zu internen und externen Personen und Unterstützungssystemen können Sie sich im Downloadbereich herunterladen oder sich persönlich bei der Präventionsfachkraft erkundigen.
Unser Qualitätsmanagement beinhaltet
- die Überprüfung und regelmäßige Anpassung des institutionellen Schutzkonzeptes bei einem Vorfall sexualisierter
Gewalt sowie bei strukturellen Veränderungen,
- die jährliche Thematisierung zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Gremien der Gemeinde,
- das Einhalten von Fristen zu Schulungsmaßnahmen und
- zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse,
- die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen in das Thema
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Kritik und Anregungen an den kirchlichen Träger weiterzugeben.
Die Präventionsfachkraft sammelt diese Rückmeldungen und achtet und erinnert in Form einer Wiedervorlage auf die Einhaltung der genannten Punkte.

Informationen

Als Präventionsfachkraft bin ich Ansprechpartnerin für alle Themen rund um die Prävention sexualisierter Gewalt.

Zu meiner Person:
Ich bin seit 2000 als Diplomsozialpädagogin beim Verein zur Förderung der Offenen Jugendarbeit in Lüdinghausen tätig. Vor meiner Tätigkeit als Sozialpädagogin im Verein war ich im mittleren Dienst tätig und nach meinem Studium der Sozialpädagogik habe im Arbeitsfeld Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung Erfahrungen sammeln dürfen.
In den vergangenen Jahren habe ich zudem Abschlüsse in den Bereichen Ehrenamtskoordination, Freiwilligenmanagement, Master Coach (DVNLP) und Berufsberaterin erworben.
Die Strukturen der Pfarrgemeinde St. Felizitas sowie viele der Mitarbeitenden kenne ich aus meiner 9-Stunden-Tätigkeit in den Jahren 2012-2019 im Bereich Jugendpastoral.

Sprechen Sie mich also gerne an, sofern Sie Fragen oder Anregungen haben.

Kontakte

Alexandra Ridder

Präventionsfachkraft
0179-6706817

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