JuLeiCa

Infos zur Jugendleiter-Card

Jede/r Gruppenleiter/in der Kirchengemeinde St. Felizitas sollte im Besitz einer gültigen Jugendleiter-Card sein. Um eine JULEICA zu beantragen, musst du mindestens 16 Jahre alt und ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sein. Außerdem musst Du einen JULEICA-Ausbildungskurs (z.B. einen Gruppenleiter*innengrundkurs, kurz: GLGK) besucht haben, der mindestens 50 Bildungsstunden umfasst hat. Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger ist nachzuweisen. Die „Erste-Hilfe-Bescheinigung“ darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Gruppenleitergrundkurs finden

Gruppenleitergrundkurse sind mehrtägige Fortbildungen, bei denen du alles rund um das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit mit an die Hand bekommst. Meistens finden diese Kurse in Bildungshäusern / Jugendbildungsstätten statt und es sind dort auch Teilnehmer/Innen aus anderen Orten.

Eine Übersicht der Kurse findest du auf dieser Seite unten:
Mitnehmen - Bistum Münster (bistum-muenster.de)

JuLeiCa beantragen

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllt hast, kannst Du deine JuLeiCa über die zentrale Vergabestelle beantragt. Diese findest Du unter: Juleica - Antrag

Wenn Du das Online-Formular ausfüllst, musst du einen Träger auswählen. Schreibe in das Feld folgende Träger-ID:
Für Lüdinghausen: 131667
Für Seppenrade: 131668

Auffrischung und Verlängerung

Deine JULEICA ist drei Jahre lang gültig.
Um diene JULEICA zu verlängern, musst du eine oder mehrere Fortbildungen von insgesamt 8 Stunden nachweisen. Mehr dazu findest du unter: https://www.bistum-muenster.de/mitnehmen

Auch der Erste-Hilfe-Kurs und die Präventionsschulung müssen aufgefrischt werden.

Wenn irgendetwas unklar ist...

Für alle spezifischen Fragen ist Frau Maike Holtkamp Ansprechpartnerin. Sie hilft gerne weiter.
Telefon: 02801 - 988610

Fragen: JuLeiCa

Die JULEICA ist der Ausweis für Jugendleiter*innen im gesamten Bundesgebiet. Jede*r, die oder der eine JULEICA besitzt, beweist damit, an einem Seminar (z.B. an einem GLGK des BDKJ) mit festgelegten Ausbildungsinhalten – angefangen bei rechtlichen Fragen der Aufsichtspflicht über Methoden der Gruppenarbeit - teilgenommen zu haben.

Mit Hilfe dieses Ausweises könnt ihr beispielsweise den Eltern Eurer Gruppenkinder belegen, dass ihr "fit" für die Leitung einer Gruppe seid. Darüber hinaus sind alle Behörden, Einrichtungen und Organisationen gebeten, jeder und jedem JULEICA-Besitzer*in Unterstützung und Hilfe zu gewähren.

Viele Kommunen gewähren Jugendleiter*innen bei Vorlage der JULEICA kostenlose oder ermäßigte Eintritte ins Schwimmbad oder andere Vergünstigungen. Eine Auflistung der Vergünstigungen findest Du unter www.juleica.de
Der Erste-Hilfe-Kurs darf bei der Beantragung der JULEICA nicht älter als drei Jahre sein.
Bei einer Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses darf dieser nicht älter als zwei Jahre sein.
Deine JULEICA ist drei Jahre lang gültig.
Um diene JULEICA zu verlängern, musst du eine oder mehrere Fortbildungen von insgesamt 8 Stunden nachweisen. Mehr dazu findest du unter: https://www.bistum-muenster.de/mitnehmen

Kontakte

Thorsten Neuhaus

Pastoralreferent
0152 08958250

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