Sonderurlaub

Infos zum Antrag auf Sonderurlaub

Wenn du dich ehrenamtlich bei der Durchführung einer Ferienfreizeit engagierst, kannst du dafür Sonderurlaub beantragen. Da dieser Sonderurlaub in der Regel unbezahlt ist, kannst du hierfür einen Zuschuss für deinen Verdienstausfall von bis zu 80 % (und maximal 8 Tage pro Jahr) bekommen. Der Antrag dafür ist etwas aufwändig, aber es lohnt sich. Folgendes musst du beachten:

  1. Einen Zuschuss können Gruppenleiter/Innen von Heinz-Live-Tours, Stadtrand- und Dorfranderholung, Messdiener und Herbstlager beantragen. (Für alle anderen Gruppen läuft das über ein anderes Formular über den BDKJ)
  2. Im Vorfeld solltest du mit deinem Arbeitgeber ein paar Dinge klären:
    1. Kannst du überhaupt Sonderurlaub beantragen?
    2. Benötigt dein Arbeitgeber einen offiziellen Nachweis der Kirchengemeinde, dass du wirklich an einer Ferienfreizeit teilnimmst?
    3. Wie hoch ist der Brutto-Verdienstausfall, den du für deinen Sonderurlaub bekommen würdest.
  3. Fülle das Formular unten aus mit allen Informationen, die du schon hast.
  4. Dein Antrag geht dann gesammelt mit allen anderen Anträgen deiner Leiterrunde an das LWL (darum kümmert sich Thorsten Neuhaus)
  5. Im Nachhinein zu der Ferienfreizeit wird sich Thorsten Neuhaus noch einmal bei dir melden, weil dann nochmal ein Nachweis erbracht werden muss, bei dem dein Arbeitgeber ebenfalls unterschreiben muss.

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