Wenn du dich ehrenamtlich bei der Durchführung einer Ferienfreizeit engagierst, kannst du dafür Sonderurlaub beantragen. Da dieser Sonderurlaub in der Regel unbezahlt ist, kannst du hierfür einen Zuschuss für deinen Verdienstausfall von bis zu 80 % (und maximal 8 Tage pro Jahr) bekommen. Der Antrag dafür ist etwas aufwändig, aber es lohnt sich. Folgendes musst du beachten:
Einen Zuschuss können Gruppenleiter/Innen von Heinz-Live-Tours, Stadtrand- und Dorfranderholung, Messdiener und Herbstlager beantragen. (Für alle anderen Gruppen läuft das über ein anderes Formular über den BDKJ)
Im Vorfeld solltest du mit deinem Arbeitgeber klären, ob er dir überhaupt Sonderurlaub gewährt. Wenn ja, dann...
Fülle das Formular (Button mit Link ist weiter unten) aus mit allen Informationen, die du schon hast.
Du bekommst dann eine Bescheinigung per Mail und eine Vorlage zum Ausfüllen für deinen Arbeitgeber. Die ausgefüllte Vorlage bitte möglichst bald an Thorsten Neuhaus per Foto senden.
Dein Antrag geht dann gesammelt mit allen anderen Anträgen deiner Leiterrunde an das LWL (darum kümmert sich Thorsten Neuhaus)
Im Nachhinein zu der Ferienfreizeit wird sich Thorsten Neuhaus noch einmal bei dir melden, weil dann nochmal ein Nachweis erbracht werden muss, bei dem dein Arbeitgeber ebenfalls unterschreiben muss.
Antrag stellen...
ALLE HINWEISE GELESEN? Dann kannst Du einen Antrag auf Zuschuss bei Verdienstausfall aufgrund von Sonderurlaub stellen. Dieser wird als Sammelantrag von Pastoralreferent Thorsten Neuhaus bearbeitet.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.